Praxiszeit

Das Erfüllen der Praxiszeit von mindestens 2 Jahren ist eine Zulassungsbedingung für die Berufsprüfung Bäuerin / bäuerlicher Haushaltleiter. Praxiszeit als Bäuerin oder bäuerlicher Haushaltleiter heisst, dass hauptsächlich Arbeiten gemäss dem Berufsprofil Bäuerin / bäuerlicher Haushaltsleiter ausgeführt werden.

Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wird nachfolgend die weibliche Form gewählt.

Das Berufsprofil Bäuerin mit Fachausweis

  • Sie ist fähig, den bäuerlichen Haushalt mit angegliederten Bereichen nach wirtschaftlichen und modernen Gesichtspunkten zu organisieren und auf Mitbewohner und Gäste einzugehen.
  • Sie hat ein umfassendes Wissen über Produktion, Verarbeitung und Verwendung von Nahrungsmitteln und ist fähig, dieses auch zu vermitteln.
  • Sie kann partnerschaftlich an der Betriebsführung des Landwirtschaftsbetriebes mitwirken sowie eigene Betriebszweige führen.
  • Sie ist oftmals Nahtstelle zwischen Produzentin und Konsumentin.

Bedingungen zur Anrechnung

Für die Zulassung weisen Sie 2 Jahre Praxiszeit im Haushalt eines direktzahlungsberechtigen Landwirtschaftsbetriebes bei einem Anstellungs-Pensum von mind. 50% aus. Der Haushalt eines direktzahlungsberechtigten Betriebes ist dort, wo der Betriebsleiter wohnt.

  • Praxiszeit kann ab dem Abschluss der ersten Grundbildung (EFZ, Mittelschule mit Maturität, Fachmittelschule mit Fachmaturität) angerechnet werden.
  • Die Arbeitspraxis wird durch die Unterschrift der Betriebsleitung (inkl. Ort und aktuellem Datum) auf dem Formular „Nachweis Praxiszeit“ belegt.
  • Ist das Pensum tiefer, verlängert sich die Praxiszeit entsprechend. Das Pensum muss jedoch mindestens 20% betragen.
  • Ein maximales Beschäftigungspensum von 120 % (Praxiszeit plus auswärtige Arbeiten und/oder allfällige Weiterbildungen) darf nicht überschritten werden.
  • Weiterbildungen an bäuerlich hauswirtschaftlichen Fachschulen werden ebenfalls zum Beschäftigungspensum ausserhalb des bäuerlichen Haushaltes aufgerechnet und können nicht als Praxiszeit angerechnet werden.

Das bedeutet, dass Personen mit einem Beschäftigungspensum von 100 % ausserhalb der Landwirtschaft (inkl. allfälliger Weiterbildungen/Nebenämtern) zusätzlich 20 % Praxiszeit (1 Tag à 8 bis 10 Stunden) in einem direktzahlungsberechtigten, bäuerlichen Haushalt ausweisen können.

Praxiszeit „Bäuerlicher Haushalt“
ab Anzahl Tage pro Woche
Stunden / pro Woche

übriges Pensum
inkl. Weiterbildungen
und Nebenämtern
erforderliche Monate
bei gleichbleibendem Pensum
1 Tage (20%) 8 – 10 100% 48
1.5 Tage (30%) 12 – 15 90% 36
2 Tage (40%) 16 – 20 80% 30
2.5 Tage (≥ 50%) 20 – 25 max. 70% 24

Die Spezialfälle, welche im Sinne einer Ausnahme regulär angerechnet werden, sind:

  • Arbeiten im Haushalt auf einer Alp
  • Arbeiten im Haushalt auf einer Farm im Ausland
  • Arbeiten bei einem bäuerlichen Haushaltsservice (sofern die Einsätze hauptsächlich in Haushaltungen von direktzahlungsberechtigten Betrieben erfolgen)

Bei einem Spezialfall werden max. sechs Monate (also 25% der gesamten Praxiszeit) und max. 2 Spezialfälle angerechnet.

Die Praxiszeit muss spätestens beim Anmeldetermin erfüllt sein.

Dokumente zur Belegung der Praxiszeit

Die erarbeitete Praxiszeit wird mit den folgenden zwei Dokumenten belegt:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Formular Nachweis Praxiszeit

Der Lebenslauf

Da die Praxiszeit eine Zulassungsbedingung zur Berufsprüfung ist, muss sie auch im Lebenslauf mit den genauen Daten und Prozentangaben des Pensums (bäuerlich-hauswirtschaftlichen Tätigkeit, inkl. auswärtige Tätigkeit) aufgelistet zu werden.

Anhand des Lebenslaufes ist es für die Prüfungsleitung nachvollziehbar und klar ersichtlich, wann diese Praxiszeit neben allen weiteren Tätigkeiten, Ausbildungen usw. absolviert wurde.

Die Daten müssen selbstverständlich mit dem Praxisnachweisblatt übereinstimmen.

Der Lebenslauf soll lückenlos über die persönlichen, schulischen und beruflichen Tätigkeiten bis zum Anmeldetermin Auskunft geben.

Formular Nachweis Praxiszeit

Mit dem Formular Nachweis Praxiszeit werden sämtliche Betriebe ausgewiesen, welche für die Anrechnung der Praxiszeit als Bäuerin relevant sind.

Wird Praxiszeit auf einer Alp oder einer Farm im Ausland ausgewiesen, so werden auch diese Betriebe im Nachweis Praxiszeit ausgewiesen. Die Angaben zu Arbeitskräften (SAK) sowie Flächen (LN) werden sinngemäss aufgeführt.

Mit Ort, Datum sowie Unterschrift bestätigt die Betriebsleitung die Richtigkeit der Angaben. Erfolgte im Verlauf der Praxiszeit ein Wechsel in der Betriebsleitung, so müssen die Betriebsleitungen separat ausgewiesen werden und die Richtigkeit mit allen Betriebsleitungen belegt werden.

Ist es nicht möglich, das Formular Nachweis Praxiszeit durch die entsprechende Betriebsleitung unterschreiben zu lassen (z.B. Farm im Ausland) muss eine separate Arbeitsbestätigung der Anmeldung zur Schlussprüfung beigelegt werden.

Die Daten müssen selbstverständlich mit dem Lebenslauf übereinstimmen.

Gerne unterstützen wir Sie vor der Anmeldung zur Berufsprüfung bei der Berechnung der bereits erarbeiteten Praxiszeit. Senden Sie dafür Ihren Lebenslauf sowie das Formular „Nachweis Praxiszeit“ per Mail an Rajka Frei oder Maggie Kottmann. Die Koordinaten finden Sie hier.

Aktuelles


10.04.2026

Feierliche Eröffnung

Im Freilichtmuseum Ballenberg wurde am Freitag, 10. April 2026 im Rahmen des UNO-Jahres 2026 der Bäuerinnen und Landwirtinnen die Sonderausstellung «Frauen in der Landwirtschaft: gestern – heute – morgen» feierlich eröffnet.


02.04.2026

Osterdekoration

Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) verfasst monatlich für die Schweizer Familie «Tipps & Tricks der Landfrauen».

In dieser Ausgabe der Schweizer Familie drehen sich alle Tipps & Tricks rund um die «Osterdeko»


15.03.2026

Podcast mit Trudi Berchtold

Barbara Niederberger möchte mit ihrem Podcast „ausSicht der Bäuerinnen“ Schweizer Landwirtinnen und Bäuerinnen eine Stimme geben und sie sichtbarer machen. Sie behandelt in dem alle 14 Tage erscheinenden Format praxisnahe Themen mittels Interviews mit anderen Bäuerinnen oder Expertinnen. In dieser Podcast-Folge spricht sie mit Trudi Berchtold…


15.03.2026

Der Frühling lockt

Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) verfasst monatlich für die Schweizer Familie «Tipps & Tricks der Landfrauen».

In dieser Ausgabe der Schweizer Familie drehen sich alle Tipps & Tricks den «Frühling».


30.03.2026

Frauen stärken heisst Landwirtschaft stärken

Anne Challandes, Präsidentin des SBLV, hat als Referentin zum Thema soziale Absicherung am Kreisbäuerinnen-Seminar des Bayerischen Bauernverbands am 24.03.2026 mitgewirkt. Sie stellte einen Meilenstein für die soziale Absicherung auf landwirtschaftlichen Betrieben vor: „Bei uns wird es ab 2027 einen persönlichen Sozialversicherungsschutz für mitarbeitende Partnerinnen und Partner geben, der Voraussetzung für den vollen Erhalt von Direktzahlungen ist.“


26.03.2026

Newsletter SBLV März 2026: Das neue Kochbuch kann jetzt bestellt werden!

Jetzt ist es da! ✨ Das neue Kochbuch „Landfrauen kochen – Aus 1 mach 5“ ist jetzt lieferbar.
Dies und weitere spannende Themen in unserem Newsletter.


10.03.2026

Kochbuch Lancierung «Landfrauen kochen: Aus 1 mach 5»

Medienmittelung: Die Kommission Ernährung und Hauswirtschaft des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes SBLV präsentiert gemeinsam mit dem LandLiebe Verlag ihr neues Kochbuch.


23.03.2026

Ein Kochbuch entsteht

Wirf einen Blick hinter die Kulissen.
Im Artikel von Rahel Brütsch im Schweizer Bauer vom 18.03.2026 erfährst du mehr über die Entstehung unseres Kochbuchs.


03.03.2026

News der Präsidentinnenkonferenz 2026-1

Heute hat die Präsidentinnenkonferenz des SBLV getagt. Hier lesen Sie die wichtigsten News.


19.02.2026

Buchvernissage

Giardina | 14.03.2026, 13.30-15.30 Uhr

Komm an unserer Buchvernissage an der Giardina vorbei und geniesse eine Köstlichkeit aus unserem neuen Kochbuch. Gemeinsam stossen wir an. Wir freuen uns auf deinen Besuch.


23.02.2026

Newsletter SBLV Februar 2026: Video-Portrait von Tabitha Hallauer

Im aktuellen Video-Portrait nimmt uns Tabitha mit in ihren Alltag und gib Einblick in ihr Leben als Winzerin.
Dies und weitere spannende Themen in unserem Newsletter.

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