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Verbesserung für Ehepartner:innen in der Landwirtschaft

Medienmitteilung des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes SBLV vom 24.09.2025

Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband SBLV begrüsst den heutigen Entscheid des Ständerats. Mit der einstimmigen Annahme einer Änderung des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft bestätigt er den Entscheid des Nationalrats vom 4. Juni 2025 und beendet damit einen mehrjährigen Prozess.

Die vom Parlament verabschiedete Änderung setzt eine Motion aus dem Jahr 2019 um und legt die Grundlage für neue Voraussetzungen für die Gewährung einzelbetrieblichen Strukturverbesserungen. Ziel ist es, die Ehefrau, den Ehemann, die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin vor den negativen finanziellen Folgen einer Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft zu schützen. Die Anforderung einer gemeinsamen Beratung des Paars und einer Entlöhnung der Ehepartner:innen oder der eingetragenen Partner:innen für die Gewährung einzelbetrieblichen Strukturverbesserungen wird sich insbesondere für Frauen in der Landwirtschaft positiv auswirken. Eine gemeinsame Beratung führt zu einer fachkundigen Analyse des Güterstands, der Zusammenarbeit sowie deren Auswirkungen. Dies ermöglicht, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um negative Folgen, insbesondere bei einer Trennung, zu vermeiden oder abzumildern. Die Entlöhnung ist Teil davon.

Scheidungen sind in der Landwirtschaft häufig und ihre negativen Folgen betreffen vor allem Frauen. Diese pragmatische Lösung wurde gemeinsam vom Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband SBLV und vom Schweizer Bauernverband SBV vorgeschlagen. Es bedeutet ein weiterer Erfolg für den SBLV, seine Mitglieder und die Verbesserung der Situation der Frauen in der Landwirtschaft.

Für weitere Auskünfte:
Anne Challandes, Präsidentin, challandes@landfrauen.ch, Tel. 079 396 30 04

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