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Der SBLV sagt JA zur BVG-Reform: JA zu höheren der Renten bei niedrigen Einkommen und Teilzeitarbeit. JA zur Verbesserung der Frauen-Renten.

Medienmitteilung des SBLV | 20.08.2024

Der SBLV hat sich jahrelang für Verbesserungen in der 2. Säule, insbesondere für Verbesserungen von niedrigen Einkommen, Teilzeitarbeit und Mehrfachbeschäftigungen eingesetzt. Die nun vorliegende Reform ist eine positive Antwort auf diese Themen und das Resultat vieler Diskussionen. Ein Kompromiss, welchem der SBLV aus guten Gründen zustimmen kann. Mit der BVG-Reform erhalten 100’000 Personen neu Zugang zur Vorsorge, 359’000 Personen erhalten eine höhere Rente. Rund 275’000 davon sind Frauen. Daher JA zur BVG-Reform am 22. September 2024.

Frauen erhalten derzeit um einen Drittel niedrigere Renten als Männer, jede zehnte Frau ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Im aktuellen Gesetz gibt es störende Benachteiligungen. Die Höhe der Eintrittsschwelle und der fixe Koordinationsabzug sind zwei Elemente des gegenwärtigen BVG-Gesetzes, die wesentlich zum Gender Pay Gap zwischen Männern und Frauen beitragen. Nach jahrelanger parlamentarischer Arbeit ist die zur Abstimmung gestellte Reform ein Kompromiss, der zwar nicht alle Erwartungen erfüllt, aber mehrere deutliche Verbesserungen, ein Paradigmenwechsel, enthält. Die Vorteile der Reform und der Mehrwert, insbesondere für Frauen, überwiegen klar. Daher sagt der SBLV einstimmig JA zur BVG-Reform, über welche am 22. September 2024 abgestimmt wird.

Bessere Renten dank Senkung der Eintrittsschwelle und Abschaffung des fixen Koordinationsabzuges
Mit der Senkung der Eintrittsschwelle werden zusätzlich 100’000 Personen Zugang zur zweiten Säule erhalten. Es handelt sich um Beschäftigte mit niedrigem Lohn oder in Teilzeitarbeit, welche die aktuelle Eintrittsschwelle nicht erreichten (70’000) oder Mehrfachbeschäftigte, von denen viele unter der Eintrittsschwelle (30’000) lagen.

Die Abschaffung des fixen Koordinationsabzugs zu Gunsten eines prozentualen Abzugs von 20% des AHV-Lohns, wird das Alterssparen stärken. 359’000 Personen werden dadurch eine höhere Rente erhalten. Rund 275’000 davon sind Frauen.

Die Reduktion der Altersgutschriften ab 45 Jahren senkt die Kosten für diese erfahrenen Arbeitskräfte und erhöht damit ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt. Die Arbeitssuche wird dadurch einfacher, z. B. nach einer Scheidung, bei Arbeitslosigkeit oder der Übergabe des Betriebs.

Zwar kann das Kosten-Nutzen-Verhältnis für bestimmte Lohngruppen leicht ungünstig sein. Doch verlaufen Berufslaufbahn und Lebenswege selten linear. Dieser Nachteil wird sich daher wahrscheinlich verringern oder ganz verschwinden.

Vom Arbeitgeber einbezahlte Anteile berücksichtigen
Der vom Arbeitgeber einbezahlte Anteil und die Rendite des Alterskapitals müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Sie kommen zum einbezahlten Anteil der versicherten Personen hinzu und verdreifachen die Leistungen und das Sparguthaben. So machen sie die zweite Säule zu einem guten Vorsorgeinstrument.

Erhöhung der Leistungen bei Invalidität und Tod
Andere wichtige Vorteile sind die Erhöhung der Leistungen bei Invalidität und Tod (für Hinterlassene, d.h. Partner:innen und Nachkommen) wie auch die Möglichkeit, das Kapital für den Kauf eines Eigenheims oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu verwenden.

Die Senkung des Umwandlungssatzes sichert die langfristige Stabilität der zweiten Säule und betrifft nur den obligatorischen Teil. Rund 85 % der Versicherten sind davon nicht betroffen.

Folgen einer Ablehnung der BVG-Reform
Die geplanten Verbesserungen für Personen in Teilzeitarbeit und mit niedrigen Einkommen, die heute im BVG schlecht versichert sind, gehen bei einer Ablehnung dieser Reform verloren. Dies ohne Garantie, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine bessere Lösung gefunden wird. Vor allem wäre es eine verpasste Gelegenheit, einerseits die Versprechen zu erfüllen, die den Frauen bei der Reform der AHV und der Erhöhung des Referenzalters gemacht wurden und andererseits, mehr Gleichheit und eine verbesserte Vorsorge für den Ruhestand zu bringen.

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