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AP2030+: Der SBLV stellt Weichen für die Frauen in der Landwirtschaft

An seinem jährlichen Treffen mit dem BLW deponierte der SBLV seine Erwartungen an die Agrarpolitik AP2030+ in Bezug auf Frauen sowie Ziele, die bis 2030 zu erreichen sind. Beim Austausch standen auch laufende Dossiers und Projekte auf der Agenda.

Eine Delegation des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes SBLV traf sich vergangene Woche mit Christian Hofer, Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft BLW, Bernard Belk, Vizedirektor, und Vertreter:innen des Amtes.

Der SBLV hat eine Vision zur Gestaltung der zukünftigen Agrarpolitik AP2030+ eingereicht. Das Dokument definiert Leitlinien zur Förderung einer besseren Stellung der Frauen in der Landwirtschaft. Es enthält Überlegungen und Forderungen zu Ausbildung, Vertretung in Organisationen, Arbeit in der Landwirtschaft, Zugang zu Betrieben, Einstieg als Betriebsleiterin sowie zur privaten und beruflichen Partnerschaft.

Neben allgemeinen Erwartungen formuliert der SBLV konkrete Anliegen, etwa zur Starthilfe, zur Förderung des Einstiegs von Frauen als Betriebsleiterinnen, zur Transparenz der Finanzflüsse innerhalb der Partnerschaft und zur Berücksichtigung der Beiträge der Partner:innen – sowohl in Form von Arbeit als auch finanziell. Das BLW wird zudem aufgefordert, die Regelungen der Nachbarländer bezüglich Frauen und Partner in der Landwirtschaft zu analysieren und sich daran zu orientieren. Ziel des SBLV ist es, die Stellung der Frauen in der Landwirtschaft weiter zu verbessern und ihnen ein Leben und Arbeiten unter fairen, gleichwertigen Bedingungen zu ermöglichen, so wie es ihre männlichen Kollegen historisch gesehen schon lange gewohnt sind. Der SBLV legt zudem Ziele und Indikatoren fest, die bis zum Jahr 2030 erreicht werden sollen.

Das jährliche Treffen zwischen dem SBLV und dem BLW dient dem gegenseitigen Austausch und der Information über aktuelle Dossiers. Auch die Plattformen „SBLV Vermittlung von Hilfe & Unterstützung“ und „Überlastung & Burnout-Prävention“ wurden thematisiert, ebenso wie verschiedene laufende politische Prozesse. Der SBLV betonte insbesondere die Notwendigkeit, die vorgeschlagene Lösung zur Umsetzung der Motion 19.3445, Angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall, sowie die drei Änderungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht, welche die Stellung der Ehegatten verbessern, zu unterstützen.

Weitere Informationen:
Anne Challandes, Präsidentin, challandes@landfrauen.ch, Tel. 079 396 30 04
Kathrin Bieri-Straumann, Geschäftsführerin, bieri@landfrauen.ch, Tel. 056 441 12 63

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